Die Möglichkeit den Hauptschulabschuss an einer Schule, als regulärer Schüler zu erlangen gibt es für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei Nichtunterbrechung des Schulbesuches erfolgt die Abklärung mit der jeweiligen (auch einer neu gewählten) Schule. Bei Unterbrechung des Schulbesuches ist die Zustimmung der Gemeinde und die Bewilligung durch die Schulbehörde erster Instanz (Bezirksschulrat) nötig.
Hauptschulabschluss im zweiten Bildungsweg
Die Möglichkeit den Hauptschulabschluss im zweiten Bildungsweg, mit der Hauptschulexternistenprüfung nachzuholen gibt es für nicht mehr Schulpflichtige mit einem Mindestalter von 16 Jahren. Zur Erlangung des Hauptschulabschlusses sind die 13 Fächer der 4. Klasse Hauptschule (HS) positiv abzuschließen. Man wendet sich an die Hauptschule der Wahl, mit dem Nachweis von bereits erbrachten positiven Abschlüssen von Fächern können diese angerechnet werden. Die Prüfungen, für die noch ausstehenden Fächer können an der gewählten Hauptschule (HS) abgelegt werden. Es gibt Institutionen die Vorbereitungskurse für den Hauptschulabschuss anbieten, gegen Entgelt. Diese sind u.a. Berufsförderungsinstitute (BFI), Volkshochschulen (VHS) sowie andere Vereine und Organisationen die meist in einer Region tätig sind.
Der positive Abschluss der Hauptschule ermöglicht den Zugang zu einer weiterführenden Schulbildung und wirkt sich günstig bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz (Lehrstelle) aus.