Arbeitsmarktservice und Arbeitsmarktgesetz
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist ein Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Mit dem Arbeitsmarktgesetz 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung ausgegliedert und es entstand das Arbeitsmarktservice, in Nachfolge des Arbeitsamtes. Das Unternehmen ist in eine Bundes-, neun Landes- und 99 Regionalorganisationen gegliedert.
Die vier Sozialpartner und die Vereinigung der österreichischen Industrie werden auf diesen Ebenen in die Geschäfte mit einbezogen und wirken an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und am Controlling wesentlich mit. In der Bundesorganisation agiert der Verwaltungsrat, dieser hat ein Präsidium welches aus drei Mitgliedern besteht. Die weiteren Mitglieder sind Vertreter der Regierung, der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und die Geschäftsführer der Landesorganisationen.
Die Aufgabe des Arbeitsmarktservice ist die Vermittlung von Arbeitskräften auf offene Stellen, das Unterstützen von Eigeninitiative der Arbeitssuchenden, die Unterstützung von Arbeitssuchenden und Unternehmen durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
Finanzelle Leistungen vom Arbeitsmarktservice erhalten sowohl Arbeitssuchende als auch Unternehmen. Die bekannteste finanzielle Leistung für Arbeitssuchende ist das Arbeitslosengeld, welches eine Versicherungsleistung darstellt. Notstandshilfe können jene Arbeitsuchenden erhalten deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist. Weitere finanzielle Leistungen sind das Weiterbildungsgeld, das "Altersteilzeitgeld", das Übergangsgeld als Übergangsleistung für langfristig Arbeitssuchende bis zur Pension und Vorschüsse auf Leistungen der Pensionsversicherung. Unternehmen können vom Arbeitsmarktservice für viele Tatbestände finanzielle Unterstützungen erhalten, dies beginnt bei der finanziellen Förderung für die Ausbildung von Lehrlingen, geht über finanzielle Förderungen für die Qualifizierung von Arbeitnehmern bis zu finanziellen Förderungen für die Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Ob der Vielzahl der Förderungen und der regionalen Besonderheiten muss die Aufzählung hier unvollständig bleiben.
Das Arbeitsmarktservice hat rund 5.000 Arbeitnehmer, von denen etwa ein Fünftel Beamte sind.
Bei der sich derzeit in Umsetzung befindlichen "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" sollen auch die Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice als Anlauf- und Informationsstellen dienen und Erstanträge annehmen. Derzeit ist die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" noch nicht in allen Bundesländen umgesetzt und die Annahme von Anträgen durch das Arbeitsmarktservice nicht einheitlich geregelt. Personen, die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" beziehen und arbeitsfähig sind werden vom Arbeitsmarktservice zur Arbeitssuche vorgemerkt und ihnen stehen alle Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice zur Verfügung.