Die Arbeiterkammer (AK) besteht aus zehn Arbeiterkammern, einer in jedem Bundesland und der Bundesarbeiterkammer. Vielen ist die Organisation auch noch unter dem Namen "Kammer für Arbeiter und Angestellte" bekannt. Die Geschäfte dieser Dachorganisation werden von der Wiener Arbeiterkammer geführt. Die Arbeiterkammern sind Selbstverwaltungskörper des öffentlichen Rechts und beruhen auf gesetzlichen Regelungen. Sie agieren unabhängig und sind nicht weisungsgebunden, unterstehen jedoch einer staatlichen Aufsicht die das Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschaft als Aufsichtsorgan wahrnimmt. Die Grundlage der Arbeiterkammern bildet das Arbeiterkammergesetz in der aktuellen Fassung.
Ein zentraler Aufgabenbereich der Arbeiterkammer ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder. Für Arbeitnehmer gilt das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft von Gesetzes wegen. Die Arbeiterkammern vertreten über drei Millionen Arbeitnehmer und Konsumenten in Österreich und sehen Schwerpunkte ihrer Arbeit in den folgenden Gebieten.
Schwerpunkte der Arbeiterkammer
- Mitbestimmung und Kontrolle der Rechtssetzung
- Forschung im Dienste der Arbeitnehmer und Konsumenten
- Dienstleistungen für Mitglieder; vor allem Information und Beratung: in Arbeitsrechtsangelegenheiten, in Fragen des Sozial- und Arbeitsrechtes, in Fragen der Frauen- und Familienpolitik, in Fragen des Arbeitnehmer- und Lehrlingsschutzes, sowie die Vertretung für Mitglieder vor Gericht
- Aufklärung und Schutz für Verbraucher und Konsumenten
- Bildung, Ausbildung und Weiterbildung
- Kultur
- Vertretung der Interessen von Pensionisten
Die rund drei Millionen Arbeiterkammermitglieder setzen sich, nach gesetzlicher Regelung aus Beschäftigten, Lehrlingen, Arbeitslosen und sich in Karenz befindlichen Personen zusammen. Von der Pflichtmitgliedschaft nicht erfasst sind Beamte und Beschäftigte in der Landwirtschaft.
Alle fünf Jahre wird von den Mitgliedern in den Bundesländerarbeiterkammern jeweils die Vollversammlung gewählt. Die gewählte Vollversammlung wählt einen Arbeiterkammerpräsidenten je Bundesland, dieser steht der Länderkammer vor und vertritt ihre Angelegenheiten. Es gibt auch gewählte Stellvertreter sowie diverse Fachausschüsse. Zur Finanzierung der Arbeiterkammern wird die Arbeiterkammerumlage eingehoben, sie beträgt 0,5% des Bruttogehaltes.
Die Arbeiterkammern wurden nach der Gründung der ersten Republik, im Jahre 1920 auf gesetzlicher Grundlage, als Interessensvertretung der Arbeitnehmer errichtet.
Die Arbeiterkammern arbeiten bei der Interessensvertretung für Arbeitnehmer mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zusammen. Die Bundesarbeiterkammer spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft in Österreich.