Mitglieder
Die Mitglieder der Landwirtschaftskammer (lk) Österreich sind die neun Landwirtschaftskammern der Bundesländer und der Österreichische Raiffeisenverband. Die Bundesverfassung sieht für die Errichtung beruflicher Vertretungen für die Land- und Forstwirtschaft die Kompetenz bei den Bundesländern. Die gesetzlichen Regelungen für Landwirtschaftskammern werden in jedem Bundesland durch ein eigenes Landesgesetz vorgenommen. Die Dachorganisation der neun Landwirtschaftskammern ist die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs.
Mitglieder der Landwirtschaftskammern per Gesetz sind:
- Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
- Betreiber einer Land- und Forstwirtschaft auf eigene Rechnung
- Familienangehörige sofern sie in diesen Betrieben hauptberuflich tätig sind
- Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und leitende Angestellte solcher Betriebe
Aufgabenbereich
Ein zentraler Aufgabenbereich der Landwirtschaftskammern ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder. Die Betreuung der Mitglieder, die Vertretung gegenüber dem Staat und anderen Berufsgruppen sowie die Mitwirkung an Staatsaufgaben sind die wesentlichen Aufgaben der Landwirtschaftskammer Österreich. Konkret zählen dazu folgende Aufgaben:
- Erstellung von Vorschlägen und Gutachten für Behörden, vor allem zu Entwürfen für Gesetze und Mitsprache bei der Entsendung von Vertretern in Organisationen
- Förderung der Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammern und der Beziehungen zum landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen
- Errichtung von Fortbildungsinstituten für Mitglieder und Genossenschaftsmitarbeiter
- Organisation gemeinsamer Veranstaltungen
- Erledigung von Verwaltungsaufgaben für öffentliche Körperschaften
- Internationale Zusammenarbeit in der Interessensvertretung
Weitere Informationen
Rund alle fünf Jahre wird von den Mitgliedern das höchste Kammerorgan, die Kammervollversammlung auf Landesebene und in den meisten Bundesländern auf Bezirksebene gewählt. Das oberste Organ jeder Landwirtschaftskammer ist die Vollversammlung. Je nach Bundesland besteht diese aus 19 bis 36 Mitgliedern (Landeskammerräte), die nach einem Listenwahlsystem für eine Periode von meist fünf Jahren gewählt werden. Der Präsident, die Vizepräsidenten und die Fachausschüsse werden von der Vollversammlung gewählt, sie beschließt auch die Höhe der Kammerbeiträge zur Finanzierung der Landwirtschaftskammern.
Als Vorläufer der Landwirtschaftskammern entstanden ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Ackerbaugesellschaften nach dem Vorbild aus Frankreich, England und den deutschsprachigen Gebieten. 1922 wurde in Niederösterreich per Gesetz die erste Landwirtschaftskammer errichtet, die anderen Bundesländer folgten dem Beispiel. Die Präsidialkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs wurde 1946 als zentrale land- und forstwirtschaftliche Bundesvertretung errichtet.
Die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft in Österreich.
Ein aktuelles Thema im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist die personalisierte Auflistung der erhaltenen Subventionen in einer Transparenzdatenbank. In Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes wurde diese Veröffentlichung zu Jahresbeginn 2011 vorübergehend ausgesetzt. Der Journalist Hans Weiss denkt in seinem Essay "Von armen Bauern und Subventionskaisern" über die Praxis der Förderungen nach. In der online-Ausgabe der Zeitung "Der Standard" findet sich ein interessanter Beitrag zum Thema.