Die Sozialversicherung (SV) ist in Österreich als Selbstverwaltung organisiert, sie ist weisungsfrei und untersteht der Kontrolle des Bundes. Die Sozialversicherung wird von ihren Versicherten selbst verwaltet, indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessensvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung führen. Die obersten Aufsichtsbehörden bilden zwei Ministerien, einerseits das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, und Konsumentenschutz und andererseits das Bundesministerium für Gesundheit. Es gilt das Prinzip der Pflichtversicherung, diese beginnt mit dem Aufnehmen einer Tätigkeit und ist nicht abhängig von der korrekten Meldung der Beschäftigung (durch den Arbeitgeber). Für den Beginn der Pflichtversicherung ist es auch unerheblich ob die Beiträge korrekt abgeführt werden. Diese Regelungen haben den Schutz der versicherten Person vom Tage der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit zur Folge. In anderen Ländern gibt es (auch) das Konzept der Versicherungspflicht, beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Es überwiegt die Leistungserbringung in Form von Sachleistungen für die Versicherten, aber auch Geldleistungen sind vorgesehen.
ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Die grundlegenden Regelungen zur Sozialversicherung in Österreich finden sich im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welches 1956 in Kraft getreten ist. Neben diesem gibt es weitere Sozialversicherungsgesetze, welche beispielsweise die Sozialversicherung einzelner Berufsgruppen regeln.
Die Idee hinter einer "sozialen Versicherung" ist das soziale Absichern von wichtigen Lebensrisiken durch die große Versicherungsgemeinschaft der werktätigen Bevölkerung. Risiken die in der Gesellschaft als "wichtig" erkannt werden unterliegen Veränderungen im Laufe der Zeit. Das Prinzip der Solidarität in der Sozialversicherung führt dazu, dass die Beiträge nicht nach dem Risiko gestaffelt sind. Letztlich entscheidet der Gesetzgeber welche Risiken durch die Sozialversicherung abgesichert werden. Risiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod werden von der Sozialversicherung erfasst.
Der "Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger" bildet eine Dachorganisation für die einzelnen Sozialversicherungsträger. Er koordiniert die einzelnen Träger. Derzeit gibt es in Österreich rund 17 Sozialversicherungsträger (Sozialversicherungsanstalten) in den Bereichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Die Träger sind entweder nach regionalen oder nach berufsständischen Aspekten organisiert.
Die Beiträge für Arbeitnehmer sind vom Arbeitgeber zu berechnen, und vom Entgelt in Abzug zu bringen. Beiträge für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber zu leisten hat sind mit den Arbeitnehmerbeiträgen zusammen an den Sozialversicherungsträger abzuführen. Selbstständige berechnen ihre Beiträge selbst und führen sie an den Sozialversicherungsträger ab.
Neben der Sozialversicherung gibt es noch ein zweites Netz der sozialen Sicherheit in Österreich, dieses beruht nicht auf Beiträgen/dem Versicherungsprinzip. Leistungen für Personen werden in Form der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung", Sozialhilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, etc. ausbezahlt. Von diesem sozialen Netz profitieren sowohl in Not geratene, als auch nicht in Not geratene Menschen.