Die Wirtschaftskammer (WK) besteht aus zehn Wirtschaftskammern, eine in jedem Bundesland und der Wirtschaftskammer Österreich mit Sitz in Wien.
Die Wirtschaftskammern beruhen auf gesetzlichen Regelungen. Ein zentraler Aufgabenbereich der Wirtschaftskammern ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder. Für Unternehmer, Selbstständige und Personen die berechtigt sind ein Gewerbe auszuüben gilt das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft von Gesetzes wegen. Die Wirtschaftskammern vertreten rund 400.000 Mitgliedsbetriebe. Schwerpunkte der Arbeit, als strategische Geschäftsbereiche bezeichnet sind:
- Interessensvertretung durch aktive Gestaltung der wirtschaftlichen Interessen
- Wirtschaftsförderung durch Information und Beratung sowie Vermittlung von Partnern zu Gunsten der österreichischen Wirtschaft
- Wissensvermittlung von Expertenwissen für Mitglieder durch Weiterqualifizierung von Mitgliedern und aktiver Wissensvermittlung in allen Bereichen der Wirtschaft
Alle fünf Jahre wird von den Mitgliedern das Wirtschaftsparlament gewählt. Zur Finanzierung der Wirtschaftskammern wird die Kammerumlage eingehoben, sie besteht aus der Grundumlage, der Kammerumlage 1 und der Kammerumlage 2. Die Wirtschaftskammer hat rund 602.000 Mitglieder, davon etwa 480.000 aktive Mitglieder zum Stichtag 31.12.2014 . Ein gutes Drittel der Kammermitglieder sind Weiblich und drei Viertel der Mitglieder sind/betreiben Einzelunternehmen die zum überwiegenden Teil nicht protokolliert sind.
Jede der zehn Wirtschaftskammern gliedert sich in sieben Sparten. Diese sind:
- Gewerbe und Handwerk
- Industrie
- Handel
- Bank und Versicherung
- Transport und Verkehr
- Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Information und Consulting
- Weitere Unterorganisationen sind die Fachorganisationen, Innungen, Gremien und Abteilungen
Die untenstehenden Serviceunternehmen der Wirtschafskammern bieten weitere Dienste an:
- Außenwirtschaft Österreich
- Wirtschaftsförderungsinstitut
- Enterprise Europe Network
- Junge Wirtschaft / Gründer Service
- Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- WKO Immobilienmanagement
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Geschichte der Wirtschaftskammern beginnt mit der Errichtung der ersten Handelskammer 1848 in Wien. Als gesetzliche Grundlage für die Wirtschaftskammern wurde 1946 das Wirtschaftskammergesetz verabschiedet und 1950 kam es zur ersten freien Kammerwahl durch die Mitglieder.
Die Bundeswirtschaftskammer spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft in Österreich.