Die Österreichische Nationalbank (OeNB) ist die Zentralbank der Republik Österreich und Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) im Eurosystem. Sie gestaltet im öffentlichen Interesse die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich und im Euroraum mit. Die Rechtform der Nationalbank ist die der Aktiengesellschaft, das Grundkapital von 12 Millionen Euro gehört dem Staat Österreich. Es gibt für die Institution das Nationalbankgesetz 1984 und Sonderregelungen, vor allem die Unabhängigkeit und das nicht Folge leisten von Anordnungen oder politischen Zurufen sind im Wirken innerhalb Österreichs relevant.
Europäische Zentralbank EZB
Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) bilden die unabhängigen nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Nationalbanken sind die Grundkapitalbesitzer des Grundkapitals der Europäischen Zentralbank und folgen gemeinsamen Richtlinien. Die Europäische Zentralbank legt die Geldpolitik im Euroraum fest, auch mit Entscheidungen in Bezug auf geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im System und erlässt die für ihre Ausführung notwendigen Leitlinien. Das Direktorium der Nationalbank hat den Weisungen der Europäischen Zentralbank Folge zu leisten. Die Nationalbank entsendet Vertreter in die Europäische Zentralbank.
Wesentliche Aufgabengebiete und Ziele der Nationalbank sind:
- geldpolitische Entscheidungsprozesse
- Umsetzung der Geldpolitik
- Kommunikation der Geldpolitik
- Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte
Genauer herunter gebrochen kann man die Aufgaben in den Bereichen der Geldpolitische Strategien, der volkswirtschaftlichen Analyse, dem Erstellen von statistischen Daten, der Mitwirkung in internationalen Organisationen, der Umsetzung der Geldpolitik (Reservemanagement und geldpolitische Instrumente), der Geldversorgung, der Kommunikation, der Finanzmarktstabilität und der Zahlungsstabilität und des Zahlungsverkehrs verorten. Die "Leitwerte" der Nationalbank sind Sicherheit, Stabilität und Vertrauen.
Die drei Leitungsorgane der Bank sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium. Die Generalversammlung genehmigt den Jahresabschluss und bestimmt über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Der wirtschaftliche Erfolg der Nationalbank wird als Dividende teilweise oder zur Gänze an den Eigentümer (Republik Österreich) ausgeschüttet. Der Generalrat überwacht die Geschäfte (außerhalb des Aufgabenbereiches des Europäischen Systems der Zentralbanken) und berät das Direktorium bei der Geschäftsführung und Währungspolitik. Das Direktorium führt die Geschäfte und leitet den Dienstleistungsbetrieb, es folgt den Leitlinien der Europäischen Zentralbank.
Aus der Öffentlichkeitsarbeit der Institution ist vielen Österreichern der Euro-Bus bekannt. Er dient(e) vor allem der mobilen Information der Bürger über den Euro und dessen Sicherheitsmerkmale und dem Umtausch von Restbeständen von Schilling-Münzen und -Banknoten.
Zweigstellen der Nationalbank gibt es in Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Bregenz. Die Hauptaufgaben der Zweigstellen sind die Bargeldversorgung, die regionale Wirtschaftsbeobachtung und Unternehmensanalyse und die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vorläufer der Nationalbank reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Zu Beginn der Tätigkeit war diese eher unstetig, mit der Unabhängigkeit des Institutes begann sich dies zu ändern. Zu Beginn des 21. Jahrhundert ist die Nationalbank eine Institution die im Euroraum und in Österreich ihr Aufgabengebiet findet.