Österreich unter der Okkupation der Alliierten
Wie schon in der Moskauer Deklaration von 1943 in Grundzügen beschlossen (siehe Ständestaat und Nationalsozialismus), wurde Österreich nach dem Kriegsende 1945 von den alliierten Mächten in vier Zonen aufgeteilt und besetzt (siehe Abbildung 1). Gleichzeitig wurde Österreich jedoch als zweite Republik von einer provisorischen Staatsregierung unter Vorsitz Karl Renners, welcher auch zum ersten Bundespräsident bestimmt wurde, konstituiert und die Verfassung von 1920 in der Version von 1929 mit leichten Abänderungen wieder in Kraft gesetzt. Die Entnazifizierung wurde durch das Verbotsgesetz 1947 umgesetzt, welches unter anderem ein Verbot der NSDAP und aller ihr nahestehenden Organisationen umfasste. Bis 1947 führte in Österreich eine aus den neu gegründeten Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ bestehende Allparteienregierung die Regierungsgeschäfte, danach regierten SPÖ und ÖVP bis 1966 in Form einer großen Koalition.
Österreich als Souveräne Republik
Der Neutralitätsbeschluss stellte sich für die Republik auch in der Folge als sehr nützlich heraus, da die durch ihn ermöglichten guten Beziehungen zu West und Ost wirtschaftliche Vorteile für den Wiederaufbau schafften. Die Wirtschaft der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone hatte dabei im Gegensatz zu Restösterreich erheblich größeren Aufholbedarf, da die Sowjets in diesem Gebiet den überwiegenden Teil der Industrie beschlagnahmt und demontiert hatten. Die Neutralität zeigte auch im Rahmen des Volksaufstands in Ungarn 1956 und des Prager Frühlings 1968 Wirkung, indem Österreich zum Zufluchtsort vieler Flüchtlinge wurde und humanitäre Hilfe leistete.
Internationale Organisationen wie die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO, 1956), die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO, 1969), sowie die Vereinten Nationen (UNO, 1979), denen Österreich schon Ende 1955 beigetreten war, und die Organisation erdölexportierender Länder (OPEC, 1965), richteten ihren Sitz in Wien ein. Dies war zum Teil ebenso durch Österreichs Neutralität und seine Funktion als Pufferstaat zwischen der westlichen Welt und dem sozialistischen Ostblock bedingt.
Die innenpolitischen Vorgänge bis 1966 waren stark vom österreichischen Bürgerkrieg geprägt. Die große Koalition achtete darauf, die Macht in der jungen Republik gleichmäßig untereinander zu verteilen. Nachdem von 1966 bis 1970 eine ÖVP Alleinregierung die Geschicke des Landes lenkte, war ab 1970 die SPÖ unter Bundeskanzler Bruno Kreisky (siehe Abbildung 2) vorerst mit Hilfe der FPÖ, nach vorgezogenen Nationalratswahlen ab 1971 jedoch mit absoluter Mehrheit 13 Jahre lang an der Macht. In dieser Zeit wurden viele Modernisierungsschritte vorgenommen und Österreich hin zum Sozialstaat entwickelt. Nach einer Übergangsperiode mit einer Koalition zwischen SPÖ und FPÖ von 1983 bis 1986 regierte ab 1986 wieder eine große Koalition zwischen SPÖ und ÖVP das Land.
Bedingt durch das Ende der kommunistischen Herrschaft in den Ostblockstaaten und den Fall des Eisernen Vorhangs 1989 verlor Österreich seine Rolle als Pufferstaat zwischen den internationalen Machtblöcken. Dies führte in weiterer Folge dazu, dass Österreich trotz Bedenken aufgrund des Neutralitätsgesetzes 1995 zur Europäischen Union (EU) beitrat, welcher es bis zum jetzigen Zeitpunkt angehört.
Quellen:
Dusek/Pelinka/Weinzierl (1981): Zeitgeschichte im Aufriß
Franzmair et al. (2001): Zeitzeichen