Eine Gebäudesanierung bereichert den privaten Bereich in Hinblick auf Kosten und Lebensqualität, hat daneben auch positive Auswirkungen auf die Umwelt. Das vorrangige Ziel besteht darin den Heizwärmebedarf zu senken, einerseits wie bereits erwähnt um die Ausgaben im Haushaltsplan zu minimieren, zusätzlich um CO2-Emissionen und Energie zu reduzieren. Eine in verschiedenen Bundesländern geförderte Maßnahme entspricht der thermischen Sanierung. Welche Bereiche verbessert werden können wird im weiteren Unterpunkt „Thermische Sanierung“ aufgezeigt.
Thermische Sanierung
Thermische Sanierung erfordert als ersten Punkt die Auseinandersetzung des Besitzers mit den Wärme-Verlusten die aus dem Gebäude ausgehen. Die unten angeführte Grafik zeigt sehr deutlich welche Bereiche in erster Linie überholt werden müssen.
Somit sind Investitionen in eine Sanierung in folgenden Bereichen sinnvoll:
Dämmung der Außenwände
Der Temperaturunterschied zwischen Innen und Außen ist im Bereich der Außenwandsanierung eine wichtige Kenngröße um optimale Verhältnisse zu gewähren. Um die gewünschte Innentemperatur zu halten ist auch hier eine Dämmung von Vorteil. Dies wird durch Innendämmung, Kerndämmung oder Außendämmung (häufigste Methode) erreicht.
Dämmung des Daches
Dachsanierung enthält gegebenenfalls eine Neuerung des kompletten Dachstuhls, sondern auch eine Wärmedämmung, wodurch der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) gesenkt wird. Dies erfolgt durch den Einsatz von Dämmmaterial unterhalb, zwischen oder oberhalb der Dachsparren.
Perimeterdämmung
Perimeterdämmung bezeichnet den Begriff der Dämmung aller Flächen, die mit dem Erdboden in Berührung sind. Zu beachten ist, dass diese Art der Dämmung hohen Druck durch die angrenzende Erde und Grundwasser durchhalten muss, auch dass Feuchtigkeit und Wetterverhältnisse die Kellerwand bei ungenügender Dämmung angreifen. Mit inbegriffen ist hier die Kellerdeckendämmung, was bei Nichtbeheizung des Kellers zweckdienlich durch geeignete Dämmstoffe erfolgt.
Fenstersanierung
Durch die Erneuerung der Fenster werden thermische Schwachstellen in der Gebäudehülle verhindert. Verglasung und Rahmen sind in diesem Bereich zu beachten, verbessert wird der Wärmedurchgangskoeffizient und die Schallübertragung.
Einbindung thermischer Solarenergie
Die dauerhafte und kostenlose Verfügbarkeit der Sonnenergie wird die thermischen Solarenergie in den Warmwasser- und Heizungskreislauf einbezogen und somit unterstützt.
Zusätzlich sind steigende Preise für fossile Energieträger und Förderprogramme (landesbezogen) positiv für thermische Anlagen zu nennen.
Änderung des Heizsystems durch nachhaltige Energieträger
Eine Investition in ein neues System ermöglicht eine umweltschonende Heizmöglichkeit, besonders in Anbetracht steigender fossiler Preisentwicklung. In diesem Bereich kommen Niedertemperaturkessel, Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Wärmepumpen und Brennwertkessel in Frage.
Im privaten Bereich sind Förderprogramme entstanden, die sich an der Qualität der Sanierung orientieren und auf dessen Grundlage Auszahlungen berechnet werden. (Info Landesministerium: Sanierungscheck)
Passivhaus
Privatpersonen welche erwägen ein Passivhaus zu bauen, können auf ein Handbuch der Wirtschaftskammer zurückgreifen. Dem entnommen sind untenstehende Informationen.
Definition
„Der Passivhausstandard ist die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergie-
Gebäudestandards. Während beim Niedrigenergiestandard lediglich der Heizwärmebedarf in
Abhängigkeit von der Kompaktheit eines Gebäudes begrenzt wird, befasst sich der
Passivhausstandard mit allen wesentlichen Energieverbrauchen. Neben den thermisch-energetischen
Haupt-Kriterien Heizwärmebedarf, Heizlast und Luftdichtheit, wird auch der
Primarenergiebedarf als bedeutender Parameter aufgenommen.“
Kriterien für ein Passivhaus sind
- Heizwärmebedarf ≤ 15 kWh/m² EBF.a
- Heizlast ≤ 10 W/m² EBF
- Luftdichtheit n50 ≤ 0,6 1/h
- Primärenergiebedarf ≤ 120 kWh/m² EBF.a
Grafische Darstellung eines Passivhauses
Quelle
Energieausweis
Der Energieausweis in Österreich ist seit 2009 für öffentliche Gebäude verpflichtend, aber auch im privaten Bereich in Bezug auf den Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Häusern oder Wohnungen. Bei einem neuen Gebäude benötigt man den Energieausweis bereits beim Bauverfahren. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre und wird landesbezogen durch gewisse Aussteller zugänglich gemacht.
Weitere Informationen bietet die Webpage www.energieausweis.at.