Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen
Seit 1997 gibt es für Personen mit beruflicher Qualifikation die Möglichkeit die Berufsreifeprüfung abzulegen. Gesetzlich verankert ist dies im Bundesgesetz. Mit der Vollziehung der Berufsreifeprüfung ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur betraut.
Die Idee hinter der Berufsreifeprüfung ist es den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Möglichkeit zu gewährleisten. Absolventen des dualen Ausbildungssystems (mit Lehrabschussprüfung), von dreijährigen mittleren Schulen und anderen beruflich Qualifizierten stehen mit dem Ablegen der Berufsreifeprüfung die Tore zum höheren Bildungssystem offen. Die Berufsreifeprüfung berechtigt zum Studium an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs, auch eine Einstufung in den gehobenen Dienst beim Bund wird durch sie ermöglicht. Kurz gesagt, die Berufsreifeprüfung kann als gleichwertig zur Matura angesehen werden.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen welche an einer öffentlichen höheren Schule (nach Ansuchen), vor einer Prüfungskommission abgehalten werden. Die vier Teilprüfungen umfassen die Fächer Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache (nach Wahl des Prüfungskandidaten) und eine Prüfung über den Fachbereich des Prüfungskandidaten. Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, letzterer kann unter gewissen Umständen entfallen.
Zur Prüfungsvorbereitung werden von Institutionen des Bildungssystems Lehrgänge angeboten. Man kann diese Lehrgänge zur Vorbereitung nutzen und im Rahmen der Lehrgänge Abschlussprüfungen ablegen welche als Teilprüfung der Berufsreifeprüfung anerkannt werden. In den Vorbereitungslehrgängen können Fernlehrelemente inkludiert sein, diese Fernunterrichtsphasen dürfen 30 von Hundert nicht übersteigen, im Fachbereich dürfen sie 50 von Hundert nicht übersteigen. Das Mindestausmaß von Vorbereitungslehrgängen beträgt 160 Stunden und im Fachbereich 120 Stunden. Prüfungsvorbereitungskurse werden unter anderem von folgenden Institutionen angeboten: Berufsförderungsinstitute, Berufsschulen, Volkshochschulen, Wirtschaftsförderungsinstitute und andere Anbieter.
Die Zielgruppe der Berufsreifeprüfung stellen Erwachsene dar die im zweiten Bildungsweg die Berufsreifeprüfung ablegen können, daher wird ein Mindestalter von 19 Jahren beim Antreten zur letzten Teilprüfung gefordert. Je nach Vorbildung kann die Ablegung der Berufsreifeprüfung ein bis zwei Jahre dauern.