Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) abzulegen ist für jenen Personenkreis von Interesse welcher über keine anderweitige Hochschulzugangsberechtigung, aber über berufsspezifische Vorbildung verfügt. Die SBP kann berufsbegleitend, im zweiten Bildungsweg abgelegt werden, sie berechtigt zu einem eingeschränkten Hochschulzugang. Die Einschränkung liegt in der jeweiligen Fachrichtung und ein späterer Studienrichtungswechsel ist nur eingeschränkt möglich.
Studienberechtigungsgesetz
Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Studienberechtigungsgesetz (StuBerG) und in der Studienberechtigungsverordnung (StuBerVO). Das StuBerG trat mit 30.09.2010 außer Kraft. Ab 1.10.2010 ist die Studienberechtigungsprüfung neu im Paragraph 64a des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2009 geregelt. Die SBP ermöglicht den Zugang zu jener Ausbildungsform/Studienrichtungsgruppe (Studienrichtung, Fachhochschulrichtung, Pädagogischen Hochschule oder Kolleg), für die sie abgelegt wird. Für die SBP an Pädagogischen Hochschulen gibt es im Hochschulstudienberechtigungsgesetz (HStuBerG) eigenständige Regelungen. Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betraut.
Die Voraussetzungen für den Zugang zur SBP sind die Entscheidung für eine Fachrichtung die man studieren will, der Nachweis von Vorkenntnissen/Vorbildung/Vorwissen in dieser Fachrichtung, ein Mindestalter von 20 Jahren, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und die Staatsbürgerschaft eines Landes welches Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist. Sprachkenntnisse können durch Zeugnisse aus deutschsprachigen Ländern, Zeugnisse des Faches Deutsch (als Fremdsprache) oder durch die Ablegung von entsprechenden Prüfungen, bei denen zumindest die Stufe B2 des europäischen Sprachreferenzrahmens erreicht wurde nachgewiesen werden. Vorkenntnisse können z.B. auch im Rahmen einer Lehrausbildung oder sonstigen beruflichen Tätigkeit erworben worden sein.
Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist bei den zuständigen Universität oder Pädagogischen Hochschule einzubringen. Die SBP besteht aus fünf Teilprüfungen, deren Inhalt sich auf die angestrebte Studienrichtung bezieht. Eine Teilprüfung ist das Verfassen eines Aufsatzes zu einem allgemeinen Thema, die übrigen vier Teilprüfungen setzen sich aus den (ein bis drei) Pflichtfächern und den (ein bis drei) Wahlfächern zusammen. Die letzten beiden sind, je nach Studienrichtung unterschiedlich, es findet sich hierfür eine gesetzliche Regelung für jede Fachrichtung. Der Lehrstoff für die Prüfungen orientiert sich an jenem der 12. und 13. Schulstufe. Eine Anerkennung von "Vorqualifikationen" zum Beispiel eines Meisterbriefes ist möglich, diese können ein Wahlfach ersetzen.
Zur Prüfungsvorbereitung werden von Institutionen des Bildungssystems (und Einrichtungen der Erwachsenenbildung) Kurse und Lehrgänge angeboten. Bei diesen Institutionen können bis zu vier Teilprüfungen abgelegt werden, so dass zumindest eine Teilprüfung an der entsprechenden Hochschule verbleiben muss. Die angesprochenen Kurse können auch teilweise Elemente/Phasen des Selbststudiums und/oder der Fernlehre enthalten. Je nach Vorbildung und angestrebter Studienrichtung ist mit einer Dauer von zumindest einem Jahr für die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung zu rechnen. Die Anbieter entsprechender Kurse sind vor allem Berufsförderungsinstitute (BFI), Volkshochschulen (VHS), Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI), Universitäten in Österreich und andere Institutionen.