Institutionen außerhalb des Schulsystems
Es werden die wichtigsten Institutionen des Bildungssystems, außerhalb des Schulsystems in Österreich dargestellt. Neben den erwähnten Institutionen gibt es eine große Anzahl von kleineren, privaten und kommerziell operierenden Institutionen auf die hier nicht eingegangen wird.
Wenn man den Begriff Institution weit fasst gehören auch jene dazu, die als Institutionen der Fernlehre und "distance learning" sowie der Erwachsenenbildung gelten können und in den Kategorien beschrieben sind.
Volkshochschule (VHS)
Gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es in Österreich erste Vereine die sich der Volksbildung widmeten. Nach dem Ende der Donaumonarchie durften diese sich auch Volkshochschule nennen, vorher war dies verboten.
Die nunmehr rund 272 Volkshochschulen sind in allen Bundesländern zu finden. In größeren Städten findet man Volkshochschulen mit eigenen Gebäuden und in kleineren Ansiedelungen werden die Kurse in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden abgehalten. Besonders in Landeshauptstädten ist das Angebot an Kursen sehr dicht.
Die Dachorganisation der Volkshochschulen in Österreich ist der Verband der Österreichischen Volkshochschulen (VÖV), alle Österreichischen Landesverbände der Volkshochschulen sind Mitglied. Die Dachorganisation dient als Koordinationsstelle für bildungspolitisch und pädagogisch relevante Aktivitäten. Die Landesverbände sind selbstständig organisiert, viele als Vereine. Mitglieder der Landesverbände sind die einzelnen Ortsvolkshochschulen. Getragen und finanziert werden die Volkshochschulen vor allem von Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen. Die Österreichische Volkshochschule (ÖHV) ist das Organ des Verbandes Österreichischer Volkshochschulen und eine Fachzeitschrift für Erwachsenenbildung. Sie erscheint seit 1950 vierteljährlich.
Berufsförderungsinstitut (BFI)
Das Berufsförderungsinstitut Österreich (BFI) ist als Verein organisiert der gemeinnützig tätig ist und die Dachorganisation für die neun Landesberufsförderungsinstitute bildet. Die Bundesstelle dient den eigenständigen Landesberufsförderungsinstituten als Service- und Koordinationsstelle. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) sind die Mitglieder und Träger des Berufsförderungsinstitutes Österreich (BFI).
Diese Organisationen waren es die 1959 die Initiative ergriffen und zuerst in Wien und ab 1960 in den Bundesländern das Berufsförderungsinstitut (BFI) gründeten. 1961 wurde die Fernschule des Berufsförderungsinstitutes (BFI) gegründet und ermöglichte lernen welches von örtlichen Gegebenheiten und zeitlichen Verpflichtungen unabhängiger war.
Das Berufsförderungsinstitut (BFI) ist in allen Bundesländern zu finden. Es gibt bundesweit 162 Geschäftsstellen, besonders dicht ist das Angebot in Wien und den Landeshauptstädten. Im letzten Kursjahr wurden insgesamt rund 20.000 Bildungsveranstaltungen abgehalten an denen rund 230.000 Personen teilnahmen. Nach Fachbereichen geordnet fielen 23% der Veranstaltungen in den Fachbereich des zweiten Bildungsweges, 18% in den Fachbereich Sprachen, jeweils 13% in die Fachbereiche Technik/Verarbeitung/Transport und vermittlungsunterstützende Maßnahmen. Die restlichen Teilnehmer besuchten Veranstaltungen in den Fachbereichen elektronische Datenverarbeitung, Betriebswirtschaft/Management/Recht, Sozial- und Dienstleistungsberufen sowie Lehrlingsausbildung und Beschäftigungsmaßnahmen.
Das Berufsförderungsinstitut (BFI) sieht sich selbst als Institution welche Menschen durch qualitativ hochwertige und kostengünstige Bildungsangebote in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen will. Als Zielgruppen werden Einzelpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber genannt. Das Hauptangebot liegt in einer umfassenden Aus- und Weiterbildung, dies beinhaltet Information, Beratung, Berufsorientierung, Basisbildung, Qualifizierung, Coaching, Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sowie maßgeschneiderte Schulungen. Das Angebot ist breit gestreut und man kann aus einer großen Anzahl von Kursen/Veranstaltungen wählen.
Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI)
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) ist die Dachorganisation für die neun Landeswirtschaftsförderungsinstitute, die ihrerseits der jeweiligen Kammerdirektion der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes unterstellt sind. Die gesetzliche Grundlage für das Wirken des Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) ist das Handelskammergesetz von 1946. Der Bildungsauftrag des Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) umfasst laut Gesetz vor allem die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Wirtschaftsförderung. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) hat 1946 seine Tätigkeit aufgenommen.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) ist in allen Bundesländern zu finden. Es gibt neun Landeswirtschaftsförderungsinstitute in eigenen Gebäuden und über 80 Geschäftsstellen. Im letzten Kursjahr wurden insgesamt 31.400 Kurse, Seminare und Lehrgänge angeboten an denen rund 360.000 Personen teilnahmen. 12.000 Trainer kommen direkt aus der beruflichen Praxis.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sieht sich selbst als Institution welche die Wirtschaft mit Know-How versorgt, das in der Praxis relevant ist. Es wird die Funktion als Plattform für die Wissensvermittlung, die Partnerschaft mit kleinen und mittelgroßen Betrieben sowie die Funktion als internationale Schnittstelle hervorgehoben. Die Produkte des Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) werden in vier Teilorganisationen/Arbeitsgruppen erarbeitet. Diese sind das Netzwerk des Wirtschaftsförderungsinstitutes, das Unternehmensservice des Wirtschaftsförderungsinstitutes, der internationale Know-How Transfer des Wirtschaftsförderungsinstitutes und das internationale Netzwerk des Wirtschaftsförderungsinstitutes.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet seit 1998 Wissensvermittlung auch durch e-learning, seit 2000 universitäre Lehrgänge und seit 2003 Lehrgänge mit dem Abschluss "Master of Business Administration" an. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) agiert in Österreich auch als zugelassene Zertifizierungsstelle für verschiedene Tätigkeiten. Es ist seit 1990 auch im Ausland tätig, der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liegt in jenen europäischen Gebieten die früher dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) / Council for Mutual Economic Assistance (COMECON) angehörten.
Vielen Menschen in Österreich ist das in grün gehaltene Kursbuch des Wirtschaftsförderungsinstitutes bekannt. Das Kursbuch erscheint für jedes Bundesland und enthält eine Auflistung der angebotenen Kurse. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet auch Kurse für die Berufsreifeprüfung (BRP) und Studienberechtigungsprüfung (SBP) an.
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Gesamtangebot als Sammlung inkl. ihrer Strukturierung liegt beim idv; für einzelne Teilbereiche
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Nach dem Urheberrechtsgesetz hat der Urheber insbesondere den Anspruch, als solcher
genannt zu werden (§19 ff UrhG). Das gilt analog auch für Leistungsschutzberechtigte (z. B.
Lichtbildhersteller gem. 74 Abs. 3 UrhG).
Vieles ist im Zusammenhang von Neuen Medien und Recht noch unklar - auch das ist
Gegenstand der Forschung am Institut. Das Ausdrucken von WWW-Seiten ist ebenso eine
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Sonderschulen
Besonderer pädagogischer Förderbedarf
Sonderschulen können von Kindern besucht werden die besonderen pädagogischen Förderbedarf haben. Dieser kann aufgrund körperlicher oder geistiger Handicaps bestehen. In Sonderschulen ist die Schülerzahl pro Klasse geringer als in anderen Pflichtschulen und die Kinder werden von speziell ausgebildeten Lehrkräften betreut. Die niedrigere Klassenschülerzahl und die spezielle Ausbildung von Lehrkräften soll die Integration und Förderung der Schüler positiv beeinflussen.
Ob ein pädagogischer Förderbedarf vorliegt wird bei der Einschulung festgestellt und durch medizinisch, pädagogisch sowie psychologisch sachverständige Personen festgestellt. Die Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule für das Kind wird von den Erziehungsberechtigten getroffen. In Sonderschulen können Schüler die gesamte Schulpflicht absolvieren und auch ein bis zwei freiwillige weitere Jahre anhängen.
Da ein Sonderschulbesuch teilweise immer noch eine gewisse Stigmatisierung mit sich bringen kann entscheiden Erziehungsberechtigte, für ihre Kinder teilweise auch gegen den Besuch einer Sonderschule. Das Kind besucht dann die anderen Schultypen der Pflichtschule. Meist gibt es für solche Kinder zusätzlich speziell ausgebildete Lehrer. Die Entscheidung zu treffen in welcher Schulform ein Kind gut aufgehoben ist liegt letztlich bei den Erziehungsberechtigten die das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen haben.
Impressum
Berufsbildende Höhere Schulen (BHS)
Berufsbildende Höhere Schulen (BHS) kann man wie die Berufsbildende Mittlere Schulen (BMS) ebenfalls nach der Hauptschule (HS) oder wenn die achte Schulstufe erfolgreich beendet wurde besuchen. Anzutreffen sind diese Schulen meist in Städten. Wie die Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS) bieten auch die Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) eine schulische Berufsausbildung (jedoch auf höherem Niveau) an und qualifizieren für den Einstieg ins Berufsleben. Zusätzlich erlangen Absolventen mit der Matura eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
HAK, HTL, BAKIP, HLWB, HBLA
Die bekanntesten Formen von Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) sind die Höheren Technischen Lehranstalten (HTL), Handelsakademien (HAK), Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP), Höhere Lehranstalten für Wirtschaftliche Berufe (HLWB) und Höhere Bundeslehranstalten (HBLA) für eine Vielzahl von gewerblichen Berufen.
Mit dem Abschluss von gewissen Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) und erworbener Berufserfahrung können Absolventen Standesbezeichnungen erhalten. Zum Beispiel kann ein Absolvent einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) mit drei Jahren Berufserfahrung die Bezeichnung Ingenieur (Ing.) erhalten.