- Im Beitrag zum Aufbau des Bildungssystems in Österreich wird auf dessen Aufbau im internationalen Vergleich eingegangen.
- Im Beitrag zu den Interessensvertretungen werden diese für die am Bildungssystem beteiligten Gruppen beschrieben.
Interessensvertretungen
Schüler, Eltern, Lehrer, Studierende
Die am österreichischen Schulsystem beteiligten Gruppen verfügen über Institutionen und Gruppen die ihre Interessen vertreten. Diese Interessensvertretungen sind mehr oder weniger stark und sollen hier aufgezählt werden.
Die Interessensvertretung für Schüler ist im Schülervertretungengesetz (SchVG) geregelt. Die Bundesschulvertretung (BSV) ist das oberste Organ der Schülerinteressensvertretung, es besteht aus rund 30 Bundesschülervertretern und wählt einen Bundesschulsprecher. Die Bundesschülervertreter werden von der Landesebene bestellt und vertreten Schüler der Berufsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen. In den einzelnen Schulen werden die Schülerinteressen auf Klassenebene und auf Schulebene vertreten. Alle Interessensvertreter werden direkt oder indirekt gewählt.
Die Interessen der Eltern von Schülern werden durch Elternvereine vertreten. An den Schulen vertreten Elternvereine die Elterninteressen direkt. Auf der Landesebene werden Interessen gegenüber den Gemeinden und Landesschulräten vertreten. Auf der Bundesebene beschickt der Bundesverband der Elternvereine für Pflichtschulen den Elternbeirat des Bildungsministeriums, den Schulpartnerschaftsgipfel und begutachtet Gesetze und Verordnungen. Analog zu den Pflichtschulen gibt es für weiterführende Schulen den "Bundesverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen Österreichs" zur Vertretung der Interessen auf der Bundesebene.
Die Interessen von Lehrern an Pflicht- und weiterführenden Schulen werden durch die Arbeiterkammer und durch Gewerkschaften vertreten.
Die Interessen der Studierenden in Österreich werden von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) vertreten. Es wird auch Information, Service und Unterstützung von der Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) angeboten und sie ist an Universitäten sehr aktiv tätig. Die Interessensvertreter werden für jede Studienrichtung der Hochschulen direkt gewählt. Es gibt auch Vertreter auf Universitäts- und Bundesebene. Die gesetzliche Regelung findet sich im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG). Jeder Studierende bezahlt jedes Semester einen Beitrag für die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH).
Der Universitätslehrerverband vertritt die Interessen der an Universitäten lehrenden Personen auf Bundesebene. Die Interessen von Universitätslehrern und Universitätsbediensteten werden auch durch den Betriebsrat, die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) vertreten.
Bund, Länder und Gemeinden sind im Österreichischen Bildungssystem die bestimmenden Akteure. In den jeweiligen Gremien findet die politische Willensbildung statt, diese Positionen werden dann gegenüber der Öffentlichkeit vertreten. Auf Bundesebene liegt die Kompetenz bei den Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur sowie für Wissenschaft und Forschung. Das zuerst angesprochene Ministerium hat als Hauptaufgaben die Koordination der Ausbildung, Lehre und den Erhalt der Schulen. Das zuletzt erwähnte Ministerium steuert das Hochschulsystem.